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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma myLean GmbH

Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

1.3 Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

2 Angebot – Angebotsunterlagen – Vertragsschluss – Software

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

2.3 Ist eine Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Bestellung bei uns annehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

2.4 Soweit in unserem Lieferumfang Software enthalten ist und nicht im Einzelfall eine Abweichende Vereinbarung getroffen wird, räumen wir dem Kunden hieran nach vollständiger Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form ein. Der Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung ergibt sich aus der jeweiligen Dokumentation unserer Lieferungen. Das Nutzungsrecht ist auf den vereinbarten Zeitraum begrenzt; in Ermangelung einer solchen Vereinbarung ist das Nutzungsrecht zeitlich unbefristet. Die Software darf ausschließlich in maschinenlesbarer Form (Objektcode) genutzt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden. Das Recht zur Unterlizenzierung ist ausgeschlossen. Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte durch den Kunden ist nur bei vollständiger Aufgabe der Rechte des Kunden an der Software zulässig. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall, die ihn treffenden Pflichten und Nutzungsbeschränkungen dem Dritten aufzuerlegen. Das Kopieren der Software ist nur gestattet, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz der Software erforderlich ist. Das Eigentum und/oder alle sonstigen Rechte an der Software verbleiben bei uns oder unseren Lizenzgebern. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zu verändern.
3 Mindestbestellwert – Preise – Zahlung
3.1 Der Mindestbestellwert beträgt 45 EUR.

3.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

3.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.4 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.5 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart. Der Beginn der Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen und kaufmännischen Fragen voraus, insbesondere Erhalt von vom Kunden zu genehmigenden Zeichnungen, Freigaben zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Vorliegen der für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen.

4.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4.3 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können („Nichtverfügbarkeit der Leistung“), werden wir den Kunde hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer trotz Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts durch uns, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

4.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

4.5 Sofern die Voraussetzungen von § 4.4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4.6 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

4.7 Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.8 Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.9 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

  • 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten

5.1 Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung „unverpackt ab Werk“, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Kaufsache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

6 Eigentumsvorbehalt
9.1 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz in 73770 Denkendorf Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.

9.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz in 73770 Denkendorf Erfüllungsort.

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